Steuertermine Januar 2021
Bitte reichen Sie für die folgenden Steuerarten frühzeitig Ihre Unterlagen bei uns ein!
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchenlohnsteuer ev./rk.
Ende der Zahlungsfrist:
Scheck*/bar: Montag 11. Januar
Banküberweisung: Donnerstag, 14. Januar
*Scheck muss spätestens 3 Tage vor Fälligkeit beim Finanzamt vorliegen!